Kalte Progression: Welche Maßnahmen sind für 2025 geplant?

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Das Einkommensteuergesetz sieht vor, dass die steuerliche Mehrbelastung durch die sogenannte kalte Progression jährlich abzugelten ist. Dies erfolgt durch eine Anpassung der Grenzbeträge des Einkommensteuertarifes und vieler Absetzbeträge. Neben dieser Anpassung sind weitere Änderungen für 2025 geplant (Eckpunkte):

  • Anhebung des Taggeldes für Inlandsreisen von € 26,00 auf € 30,00 pro Tag und des Nächtigungsgeldes von € 15,00 auf € 17,00 pro Nacht.
  • Anhebung des Kilometergeldes auf € 0,50 pro Kilometer (gilt ab 2025 auch für Pkw, Motorrad und Fahrräder). Für mitbeförderte Personen soll ein Kilometergeld von € 0,15 möglich sein. Die Obergrenze für den Ansatz von Kilometergeld für Fahrräder soll von 1.500 km auf 3.000 km pro Jahr erhöht werden und die Untergrenze für Fußgeher auf 1 km halbiert werden.
  • Erhöhung der Jahresumsatzgrenze für Kleinunternehmer auf € 55.000,00. Dies soll sowohl für die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer wie auch für die Einkommensteuerpauschalierung für Kleinunternehmer gelten.
  • Anpassungen beim Sachbezug für Dienstwohnungen.
  • Neuer Kinderzuschlag zum Kinderabsetzbetrag in Höhe von € 60,00 pro Kind (bis 18 Jahre) und Monat für Familien mit niedrigem Einkommen. Der Kinderzuschlag ist auch an den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag geknüpft.

Die Gesetzwerdung der Maßnahmen und die entsprechenden notwendigen Verordnungen waren bei Drucklegung noch abzuwarten.

Stand: 25. September 2024

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